I.
Streitig ist, ob den Klägern für ein im Jahre 1993 angeschafftes Einfamilienhaus eine Wohnungseigentumsförderung gem. § 10 e Einkommensteuergesetz - EStG - zu gewähren ist.
Am 30.9.1974 beschloß der Rat der Stadt "H-Stadt" den Bebauungsplan Nr. "01" für das dort als Ferienhausgebiet "X" bezeichnete Areal. Der Plan weist das Gebiet als Sondergebiet aus. Nach dem in der Begründung zum Bebauungsplan dargestellten Plankonzept sollten folgende Möglichkeiten angeboten werden: Freizeitwohnen, Kurzzeitwohnen und Ferienwohnen.
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