I.
Die verwitwete Erblasserin ist am 13. Dezember 2003 im Alter von 89 Jahren verstorben. Der im Jahre 1950 geborene Beteiligte zu 1) ist das jüngste ihrer drei Kinder aus erster Ehe. Die Beteiligte zu 2) ist Gläubigerin eines gegenüber der Erblasserin zu Lebzeiten durch bestandskräftigen Bescheid festgesetzten Rückforderungsanspruchs wegen zu Unrecht ausgezahlter Rentenleistungen in Höhe von restlich 13 361,-- EUR.
Im Zuge der Nachforschungen des Nachlassgerichts zur Ermittlung der Erben ist eine letztwillige Verfügung der Erblasserin nicht bekannt geworden.
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