BGH, Beschluß vom 26.06.1997 - Aktenzeichen V ZB 10/97
DRsp Nr. 1997/6246
Zeitpunkt der Zustellung an einen Rechtsanwalt
Behauptet ein Rechtsanwalt, ein Schriftstück sei ihm abweichend von dem auf dem Empfangsbekenntnis vermerkten Eingangsdatum erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Kenntnis gebracht worden, so ist der Zeitpunkt der Zustellung im Wege des Freibeweises zu ermitteln. Zieht das Berufungsgericht eine entsprechende eidesstattliche Versicherung des Rechtsanwalts in Zweifel, da dieser sich bei der Vielzahl der anwaltlichen Geschäfte an den Vorgang kaum noch werde erinnern können, so bedeutet dies eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung.