BGH - Urteil vom 14.10.2015
IV ZR 438/14
Normen:
BGB § 812 Abs. 1; BGB § 818 Abs. 1; BGB § 818 Abs. 2; BGB § 1936; BGB § 2018; BGB § 2021;
Vorinstanzen:
LG Würzburg, vom 09.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 91 O 509/13
OLG Bamberg, vom 20.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 U 78/14

Zinsanspruch des Erben gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer bei vorheriger Berufung des Fiskus als gesetzlichen Erben neben dem Anspruch auf Herausgabe des Nachlasses

BGH, Urteil vom 14.10.2015 - Aktenzeichen IV ZR 438/14

DRsp Nr. 2015/19336

Zinsanspruch des Erben gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer bei vorheriger Berufung des Fiskus als gesetzlichen Erben neben dem Anspruch auf Herausgabe des Nachlasses

Dem Erben steht gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer neben dem Anspruch auf Herausgabe des Nachlasses ein Zinsanspruch gemäß §§ 2018, 2021, 812 Abs. 1, 818 BGB auch dann zu, wenn der Fiskus zunächst gemäß § 1936 BGB als gesetzlicher Erbe berufen war.

Tenor

Auf die Revision der Klägerinnen wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 20. Oktober 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg - 9. Zivilkammer - vom 9. April 2014 im Umfang des von den Klägerinnen geltend gemachten Anspruchs auf Zahlung von jährlichen Zinsen von 4% aus 57.348,04 € vom 22. März 2003 bis zum 30. April 2014 zurückgewiesen hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BGB § 812 Abs. 1; BGB § 818 Abs. 1; BGB § 818 Abs. 2; BGB § 1936; BGB § 2018; BGB § 2021;

Tatbestand