OLG Düsseldorf - Beschluß vom 31.01.1994
3 Wx 62/92
Normen:
BGB §§ 2197 ff. § 2353 § 2368 ; FGG § 19 § 84 ;
Fundstellen:
ErbPrax 1995, 11
FamRZ 1994, 1556
NJW-RR 1994, 906
OLGR-Düsseldorf 1994, 136

Zulässigkeit der Ankündigung der Zurückweisung des Antrags auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 31.01.1994 - Aktenzeichen 3 Wx 62/92

DRsp Nr. 1995/10395

Zulässigkeit der Ankündigung der Zurückweisung des Antrags auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

»1. Hält das Amtsgericht einen Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses (oder eines Erbscheins) für unbegründet, so muß es ihn zurückweisen.2. Eine Ankündigung, den Antrag zurückweisen zu wollen, ist verfahrensrechtlich nicht zulässig.«

Normenkette:

BGB §§ 2197 ff. § 2353 § 2368 ; FGG § 19 § 84 ;

Sachverhalt:

Der Erblasser und seine vorverstorbene Ehefrau haben am 28. 11. 1965 ein gemeinschaftliches Testament mit folgendem Inhalt errichtet:

»Wir setzen uns gegenseitig zu Universalerben ein ... Unser Haus- und Grundbesitz darf nicht verkauft werden, sondern soll unseren direkten Nachkommen erhalten bleiben. Die Erbauseinandersetzung soll unsere ältere Tochter [Beteil. zu 2] bestimmen.«

Nachdem das Amtsgericht antragsgemäß den Beteiligten (Beteil.) zu 1 und 2 einen gemeinschaftlichen Erbschein erteilt hatte, hat die Beteil. zu 2 beantragt, sie »als Testamentsvollstreckerin einzusetzen«.