1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund (Kammern Neubrandenburg) vom 21.10.2020 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit dem verstorbenen Herrn , übergegangen auf die Beklagten als Erbengemeinschaft, durch die Befristung bzw. Bedingung im Arbeitsvertrag vom 30.04.2009 und durch die Kündigung vom 27.03.2020 nicht vor dem 10.04.2020 aufgelöst worden ist.
Im Übrigen bleibt es bei der Klageabweisung.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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