Die Kläger machen als Erben des am 25. April 1987 verstorbenen Chefarztes Dr. H. Ansprüche aus einer Lebensversicherung geltend, die er bei der Beklagten abgeschlossen hatte. Der Versicherungsschutz begann am 1. Januar 1985. Die Kläger verlangen als restliche Versicherungssumme 98.788 DM nebst 7,5% Zinsen.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|