Zulässigkeit der geschäftsmäßigen Erledigung von Testamentsvollstreckungen durch eine Bank
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2001 - Aktenzeichen 20 U 20./01
DRsp Nr. 2004/8917
Zulässigkeit der geschäftsmäßigen Erledigung von Testamentsvollstreckungen durch eine Bank
»Die geschäftsmäßige Erledigung von Testamentsvollstreckungen schlechthin - ohne Unterscheidung von Abwicklungs- und Verwaltungsvollstreckungen - ist Banken als Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten untersagt.«