Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.5.2017 -
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
I.
Die Parteien streiten um die Erbfolge nach dem am 23.10.2014 verstorbenen B F.
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