Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Pflichtteilsentziehungsrechts nach dem Tod des Entziehenden
BGH, Urteil vom 20.01.1993 - Aktenzeichen IV ZR 139/91
DRsp Nr. 1999/10707
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Pflichtteilsentziehungsrechts nach dem Tod des Entziehenden
Mit dem Tod des Entziehenden entfällt für eine Klage auf Feststellung des Nichtbestehens eines Pflichtteilsentziehungsrechts das erforderliche Feststellungsinteresse. In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit den Rechtsstreit mit geändertem Antrag als einen erweiterten Streit über das Pflichtteilsrecht fortzuführen.