OLG Stuttgart - Urteil vom 23.06.2022
19 U 135/21
Normen:
ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 und Nr. 7; BGB § 286; BGB § 280 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 26.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 26/21

Zulässigkeit Erbenfeststellungsklage gegen NachlasspflegerAuskunftsanspruch Nachlasspfleger gegenüber ErbenZulässigkeit Widerklage Erbanwärter gegen Nachlasspfleger auf Feststellung Alleinerbschaft

OLG Stuttgart, Urteil vom 23.06.2022 - Aktenzeichen 19 U 135/21

DRsp Nr. 2023/13745

Zulässigkeit Erbenfeststellungsklage gegen Nachlasspfleger Auskunftsanspruch Nachlasspfleger gegenüber Erben Zulässigkeit Widerklage Erbanwärter gegen Nachlasspfleger auf Feststellung Alleinerbschaft

Soweit der Nachlasspfleger gegen einen Erbanwärter auf Auskunfterteilung über den Bestand der Erbschaft klagt, kann der Erbanwärter bezüglich der Feststellung, Alleinerbe des Erblassers geworden zu sein, Widerklage erheben. Über beide Ansprüche kann nur gemeinschaftlich entschieden werden, da anderenfalls die Gefahr des Ergehens widersprüchlicher Entscheidungen bestünde.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 26.08.2021, Az. 7 O 26/21, im Tenor unter Ziffer 2 und Ziffer 3 aufgehoben. Die Sache wird insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht Stuttgart zurückverwiesen.

2.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

3.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Beschluss

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis 410.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 und Nr. 7; BGB § 286; BGB § 280 Abs. 2;

Gründe

I.

Erblasser ist der am xx.xx.2018 geschieden verstorbene V. R..

1. 2.