Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 4) hat den Beteiligten zu 1) und 2) zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens etwa entstandene notwendige Aufwendungen zu erstatten.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 470.000,00 EUR festgesetzt.
I.
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