I.
Der Kläger ist Alleinerbe des am 29.10.2003 verstorbenen W... B.... Die Beklagte und der Erblasser wohnten bis zu dessen Tod in demselben Altenheim in D.... Sie hatten zuvor seit dem Jahr 1984 in einer Lebensgemeinschaft gelebt, zunächst in B... und anschließend in D....
Der Erblasser verfügte über Konten bei der Stadtsparkasse D... mit den Kontonummern ... und ... . Für diese Konten erteilte der Erblasser der Beklagten am 25.07.1994 Kontovollmachten (Bl. 62, 63 GA). Im Rahmen dieser Kontovollmachten verfügte die Beklagte über die Konten des Erblassers. Die jeweiligen Abhebungen und Verfügungen stimmte sie mit diesem ab.
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