I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren 4 K 4038/00, ob dem ASt der Freibetrag nach § 13 a Abs. 1 Nr. 2 ErbStG und der Bewertungsabschlag nach § 13 a Abs. 2 ErbStG zusteht (§ 13 a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG).
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Einspruchsentscheidung (EE) vom 07.08.2000, die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Der Antragsteller (ASt)
beantragt
die Aussetzung der Vollziehung des SchenkSt-Bescheids vom 07.08.2000 in Höhe von 31.468 DM wegen ernstlicher Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit.
Der Antragsgegner (Finanzamt
- FA -) beantragt
die Ablehnung des Antrags.
II.
Der Antrag ist unbegründet.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|