Der Beteiligte zu 3) hat mit Schriftsatz vom 24. September 2004 einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt, den das Nachlassgericht mit Schreiben vom 6. Oktober 2004 abgelehnt hat. Der dagegen eingelegten Beschwerde (Schriftsatz vom 1. November 2004) hat das Amtsgericht nicht abgeholfen und die Sache dem Landgericht vorgelegt. Dieses hat die Beschwerde mit einem Beschluss vom 21. Januar 2005 zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die weitere Beschwerde vom 11. Februar 2005.
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