Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin (Kindesmutter) wird der Beschluss des Amtsgerichts Ludwigslust - Familiengericht - vom 02.11.2021 (
Im Wege der einstweiligen Anordnung wird dem Antragsteller (Kindesvater) die Entscheidung über die Zustimmung
1. zur Testung in der Schule mit einem Selbsttest für H., geboren am XX.XX.2005, gegenüber dem Gymnasium ... und für M., geboren am XX.XX.2007, gegenüber dem Gymnasium ... mit dem AMP Rapid Test SARS-CoV-2 im Rahmen der 4. Schul-Corona-Verordnung sowie den darauffolgenden zukünftigen Verordnungen und
2. zu einer Schutzimpfung gegen das Corona Virus SARS-CoV-2 für die minderjährigen Kinder H., geboren am XX.XX.2005, und M., geboren am XX.XX.2007, mit dem zugelassenen mRNA-Impfstoff Comirnaty entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission bei dem Robert Koch-Institut für die erste und zweite Impfung
vorläufig übertragen.
Der weitergehende Antrag des Antragstellers wird abgewiesen.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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