LG Würzburg, - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 2208/013 T 111/02
AG Kitzingen,
Zwischenverfügung bei bewußt unvollständig eingereichtem Antrag - frühere Beantragung des fehlenden Erbscheins
BayObLG, Beschluss vom 21.02.2002 - Aktenzeichen 2Z BR 18/02
DRsp Nr. 2002/9092
Zwischenverfügung bei bewußt unvollständig eingereichtem Antrag - frühere Beantragung des fehlenden Erbscheins
»Ein bewusst unvollständig eingereichter Antrag (hier: fehlender Erbschein) ist nicht in jedem Fall sofort zurückzuweisen; eine Zwischenverfügung kann in Betracht kommen, wenn der Antragsteller bereits beim Nachlassgericht einen Erbschein auf Grund gesetzlicher Erbfolge als Alleinerbe beantragt hat.«
Normenkette:
GBO § 18 ;
Gründe
I.
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