OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.11.2023 -
1. | Ein Testamentsvollstrecker, der hinsichtlich des ihm als Vermächtnis zugewandten Grundstücks seine Eintragung im Grundbuch bewilligt, ohne dafür Sorge zu tragen, dass das einem anderen Vermächtnisnehmer zugewandte, nach dem Testament auch "möglichst erstrangig" einzutragende Wohnrecht an der gesamten Grundstücksfläche zuvor eingetragen wurde, verstößt gegen das Gebot ordnungsgemäßer Verwaltung und ist deshalb, ungeachtet einer vom Erblasser erteilten ausdrücklichen Befreiung, am Selbstkontrahieren gehindert (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 17.01.2023 - |
2. | Soweit ein im Grundsatz steuerpflichtiger Erwerb i.S.d. § |
Das OLG hatte über die Beschwerde gegen einen Beschluss des Grundbuchamts zu entscheiden, mit dem grundbuchamtliche Beanstandungen gegen die beantragte Eigentumsumschreibung aufrechterhalten wurden.
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