Erbeinsetzung des Abkömmlings, Rentenvermächtnis und Wohnungsrechtsvermächtnis für den überlebenden Ehegatten

I. Erbeinsetzung

Ich setze meinen Sohn ... als Erben ein. (1)

Sollte er nicht zur Erbfolge gelangen, bestimme ich als Ersatzerben seine ehelichen Abkömmlinge unter sich nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge zum Zeitpunkt des Wegfalls des Erben.

Soweit Ersatzerben nicht vorhanden sind, soll Anwachsung eintreten. (2)

II. Vermächtnisse

Meine Ehefrau ... erhält zu Lasten des/der Erben als Vermächtnis auf Lebenszeit ab dem auf meinen Tod folgenden Monat eine monatliche Rente i.H.v. 2.000 Euro. Die Zahlung ist jeweils im Voraus bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu leisten. (3)

Die Rente soll wertgesichert sein. Sollte sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Preisindex für die Lebenshaltung von Vierpersonenarbeitnehmerhaushalten mit mittlerem Einkommen auf der Basis 1995 = 100 um mehr als 10 % nach oben oder unten verändern, so ändert sich der Betrag der Rente entsprechend. Dieses gilt sowohl für die Zeit ab Errichtung dieser letztwilligen Verfügung bis zu meinem Tod als auch danach. Die nächste Anpassung findet jeweils immer dann wieder statt, wenn eine erneute Veränderung von 10 % eingetreten ist, wobei Berechnungsgrundlage der jeweils letzte Rentenbetrag ist. Der erhöhte Rentenbetrag ist erstmals fällig in dem auf den Zugang des Erhöhungsverlangens folgenden Monat. (4)