Checkliste: Beratung des Erben nach dem Erbfall |
1. |
Welche ersten Maßnahmen sind nach Eintritt des Erbfalls im Interesse des Nachlasses zu treffen? |
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2. |
Wer ist im Besitz der Erbschaft? |
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2.1 |
Soll beim Erbschaftsbesitzer ein Auskunftsbegehren gestellt werden? |
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3. |
Sind ein oder mehrere Testamente vorhanden? |
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3.1 |
Wurden vorhandene Testamente an das Nachlassgericht abgeliefert? |
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4. |
Wurden Versicherungsgesellschaften der Tod des Erblassers angezeigt? |
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5. |
Bestehen Mietverträge des Erblassers ? |
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5.1 |
als Vermieter? |
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5.2 |
als Mieter? |
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5.2.1 |
Sollen diese gekündigt werden? |
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6. |
Ist die Bestellung eines Nachlasspflegers anzuregen? |
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7. |
Soll die Erbschaft |
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a) angenommen |
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b) ausgeschlagen werden? |
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8. |
Soll ein Testament angefochten werden? |
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9. |
Soll ein Erbschein beantragt werden? |
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10. |
Soll die Beschränkung der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten veranlasst werden? |
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10.1 |
Nachlassverwaltung |
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10.2 |
Nachlassinsolvenzverfahren |
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10.3 |
Dürftigkeitseinrede |
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10.4 |
Überschwerungseinrede |
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10.5 |
Sind steuerliche Pflichten zu beachten? |
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11. |
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