9/3.9.1 Gemeinsamkeiten und Besonderheiten des griechischen und des deutschen Erbrechts

Autoren: Papadimopoulos/Lintz

Erbfälle mit Auslandsbezug nehmen EU-weit zu. Insbesondere ist zu betonen, dass ab Ende der 80er-Jahre nennenswerte Käufe von in Griechenland gelegen Immobilien durch EU-Bürger erfolgten. Deshalb steht eine große Zahl an Erbfolgen an. Davon sind ca. 30.000 Immobilien deutscher Staatsangehöriger in Griechenland betroffen. Zwischen dem griechischen Zivilgesetzbuch (ZGB) und dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (ΒGB) bestehen im Aufbau und teilweise in den Rechtsgedanken und Rechtsfolgen große Ähnlichkeiten. Das liegt daran, dass beide Gesetzbücher auf dem römischen Recht beruhen und das BGB beim Erlass des ZGB im Jahr 1940 als Vorlage diente. Die Gliederung beider Gesetzbücher in die fünf Bücher (Allgemeiner Teil bis Erbrecht) ist identisch. Darüber hinaus wurden viele Vorschriften des BGB in das ZGB übernommen. Was in diesem Sinn das griechische Erbrecht anbetrifft, ist festzustellen, dass es eine weitgehende Ähnlichkeit in Bereichen der Einteilung der Materie, der Terminologie und der erbrechtlichen Institutionen mit dem deutschen Erbrecht aufweist. Trotzdem unterscheidet sich das griechische Erbrecht von dem deutschen Erbrecht in Bereichen der Erbenstellung, der Pflichtteilsberechtigung und der Abwicklung der Erbschaftsannahme. Wichtig zu wissen ist, dass das griechische Erbrecht die Institutionen der gemeinschaftlichen Testamente sowie der Erbverträge nicht kennt.