BayObLG - Beschluss vom 09.01.2004 (1Z BR 95/03)
I. Die Erblasserin ist im Jahr 2002 im Alter von 86 Jahren verstorben. Ihr Ehemann ist im Jahr 2001 vorverstorben. Aus der Ehe sind drei Kinder hervorgegangen, eine Tochter (Beteiligte zu 1) sowie die bereits [...]