Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschuss des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 04.11.2021 wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Erbfolge der Erblasserin sich nach einem notariellen Testament der Erblasserin oder nach gesetzlicher Erbfolge vollzieht.
Die Erblasserin F. L., geb. K., geb. am ... verstarb am 25.02.2020. Die Beteiligten sind die beiden Kinder der Erblasserin.
Die Erblasserin hinterließ ein notarielles Testament vom 16.01.2018 (Bl. 19 ff. d.A.).
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