FG Münster - Urteil vom 21.11.2023 (2 K 2201/20 AO)
Der Duldungsbescheid vom 31.07.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.07.2020 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig [...]