Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Karlsruhe-Durlach vom 26.05.2023, Az.
Das Amtsgericht - Nachlassgericht - Karlsruhe-Durchlach wird angewiesen, auf den Antrag der Beteiligten zu 1 vom 12.03.2022 einen sie als Alleinerbin ausweisenden Erbschein zu erteilen.
Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 2 und 3 vom 10.06.2022 wird zurückgewiesen.
2. 3.
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