Autor: Stollenwerk |
Beispiel 15Mandant M erscheint bei Rechtsanwalt R mit einem eben zugestellten Strafbefehl. Es stimme, was ihm dort vorgeworfen werde, aber ein Tagessatz von 40 € sei entschieden zu hoch. Auf Rückfrage erfährt R, dass M über ein Nettoeinkommen von 800 € im Monat verfügt. Deshalb legt er gegen den Strafbefehl Einspruch beschränkt auf die Höhe des Tagessatzes ein und stimmt einer Entscheidung im Beschlusswege zu (vgl. § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO). Innerhalb Wochenfrist erhält er vom Strafrichter einen Anruf, in dem dieser fragt, ob mit einer Tagessatzhöhe von 25 € Einverständnis bestehe. R bestätigt dies schriftlich und kündigt dabei an, auf sofortige Beschwerde zu verzichten. |
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