6/4.11 Wiederaufnahmeverfahren

Autor: Stollenwerk

Das LG Dresden37)

hat in einem Wiederaufnahmeverfahren eine Gebühr aus Nr. 4141 VV RVG zuerkannt, weil der Sachvortrag so umfassend und erschöpfend war, dass er es dem Wiederaufnahmegericht ermöglichte, den Antragsteller ohne Erneuerung der Hauptverhandlung freizusprechen.

37)

LG Dresden, Beschl. v. 11.09.2006 - 1 Qs 100/06, StraFo 2006, 475.