Autor: Stollenwerk |
Beschwerdeverfahren sind vergütungsrechtlich eine besondere Angelegenheit mit der Folge, dass - abweichend von dem Grundsatz in Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG - die Tätigkeit im Beschwerdeverfahren nicht durch die Gebühren im Ausgangsverfahren abgegolten werden.23)
23) | OLG Frankfurt, Beschl. v. 31.05.2005 - 2 Ws 45/05, AGS 2006, |
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