OLG Brandenburg - Beschluss vom 29.12.2010 (13 W 41/09)
Auf die Beschwerde der Antragsteller werden die mit Rechnung vom 27. April 2009 festgesetzten Gerichtskosten unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen abgeändert. Die Gerichtskosten werden auf insgesamt 38.317,32 € [...]