Autorin: Staaßen |
Der Eckregelsatz stellt den notwendigen Regelbedarf eines Erwachsenen dar, er ist in der Regelbedarfsstufe 1 der Anlage zu § 28 SGB XII abgebildet. Er ergibt sich aus einer durch Einkommens- und Verbrauchsstichproben abgeleiteten Bemessung der Verbrauchsausgaben.
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