Kurzüberblick

Autor: Hennig

Pflegewohngeld ist ein Zuschuss des Sozialamts zur Finanzierung der Heimkosten in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Anspruch haben Personen, deren Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse mindestens mit Pflegegrad 2 festgestellt ist und die einer vollstationären Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung bedürfen.

Das Pflegewohngeld gibt es nur in wenigen Bundesländern. Nur noch Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sehen es vor. Die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen und Saarland haben es wieder abgeschafft. Beim Pflegewohngeld handelt es sich um eine Leistung des Sozialamts. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach den Investitionskosten, die in den Heimkosten enthalten sind.