Sachverhalt

Autor: Hennig

Die alleinstehende verwitwete 66-jährige Annegret Schmitz lebte zuletzt in einer Wohnung in Köln und ist pflegebedürftig. Die Pflegekasse hat bei ihr den Pflegegrad 3 festgestellt. Sie bezieht ein Altersruhegeld und eine Witwenrente i.H.v. insgesamt 1.495 € im Monat. Auf einem Sparbuch verfügt sie über ein Guthaben i.H.v. 9.500 €. Darüber hinaus hat Annegret Schmitz schon beim Tod ihres Ehemannes für ihre eigene Beerdigung Vorsorge getroffen und mit einem Bestattungsunternehmen einen Vertrag geschlossen. Zur Begleichung der zu erwartenden Beerdigungskosten hat sie dem Bestattungsunternehmen eine von ihr abgeschlossene Risikolebensversicherung zur Sicherheit abgetreten, deren Rückkaufswert gegenwärtig bei 6.000 € liegt.

Annegret Schmitz traute sich nicht mehr zu, allein in ihrer Wohnung zu leben, und hat in Bergisch-Gladbach ein Pflegeheim gefunden, in das sie eingezogen ist. Die monatlichen Kosten für das Pflegeheim belaufen sich auf insgesamt 2.817,19 € im Monat. Davon entfallen monatlich auf die Pflege 1.905,20 €, auf Unterkunft und Verpflegung 665,59 € sowie auf Investitionskosten der Pflegeeinrichtung ein Betrag von 246,40 €.