Autorin: Jördens |
Um solche Konfliktsituationen zu vermeiden, empfiehlt es sich für die Heimleitung immer, den Bevollmächtigen bzw. den Betreuer frühzeitig - idealerweise schon vor Einzug - zur Genehmigung der mit dem Bewohner unmittelbar geschlossenen Verträge aufzufordern.
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