BSG - Urteil vom 11.08.2015 (B 9 SB 2/15 R)
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 30. Januar 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I Die Beteiligten streiten darüber, ob der [...]