Antrag auf gerichtliche Entscheidung, erforderlicher Umfang der Begründung, Anforderungen an die Begründung, Verletzteneigenschaft, Prozesskostenhilfeantrag, Einhaltung der Fristen, Notanwalt
OLG Hamm, Beschluss vom 06.01.2003 - Aktenzeichen 2 Ws 434/02
DRsp Nr. 2003/1068
Antrag auf gerichtliche Entscheidung, erforderlicher Umfang der Begründung, Anforderungen an die Begründung, Verletzteneigenschaft, Prozesskostenhilfeantrag, Einhaltung der Fristen, Notanwalt
»Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung muss ggf. auch Angaben zur Verletzteneigenschaft des Antragstellers enthalten.«
Normenkette:
StPO § 172 ;
Gründe:
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