Staatsanwaltschaft M
(Anschrift)
In dem Ermittlungsverfahren
gegen B
wegen des Verdachts der exhibitionistischen Handlungen
Az. ...
beantrage ich unter Versicherung der Bevollmächtigung durch den Beschuldigten
Akteneinsicht
in die Verfahrensakten, sämtliche Beiakten, Beweismittelordner und sonstigen Beweisstücke.
Zum Zweck der Einsichtnahme beantrage ich, mir die Akten gem. § 32f Abs. 2 Satz 3 StPO in meine Kanzleiräume zu übersenden.
Sollten die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen und derzeit wegen Gefährdung des Ermittlungszwecks nach § 147 Abs. 2 Satz 1 StPO Akteneinsicht nicht gewährt werden, bitte ich um - gerne auch telefonische - Mitteilung der Umstände, aus denen sich eine Gefährdung des Ermittlungszwecks nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ergeben soll. Im Übrigen verweise ich auf § 147 Abs. 3 StPO und beantrage zunächst Einsicht in das Protokoll der Beschuldigtenvernehmung, in die Protokolle über solche richterlichen Untersuchungshandlungen, bei denen ein Verteidiger anwesend war bzw. einem Verteidiger die Anwesenheit hätte gestattet werden müssen, sowie in Sachverständigengutachten. Ferner wird beantragt, diejenigen Aktenbestandteile aus der Ermittlungsakte zu entfernen, aus denen sich eine Gefährdung des Ermittlungszwecks ergeben soll, und mir den übrigen Akteninhalt einschränkungslos zu Einsichtszwecken zur Verfügung zu stellen.
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