Staatsanwaltschaft M
(Anschrift)
In dem Ermittlungsverfahren
gegen B
wegen des Verdachts der exhibitionistischen Handlungen
Az. ...
beantrage ich unter Versicherung der
Bevollmächtigung durch den Beschuldigten
Akteneinsicht
in die Verfahrensakten, sämtliche Beiakten, Beweismittelordner und
sonstigen Beweisstücke.
Zum Zweck der
Einsichtnahme beantrage ich, mir die Akten gem. § 32f Abs. 2 Satz 3 StPO in
meine Kanzleiräume zu übersenden.
Sollten die
Ermittlungen noch nicht abgeschlossen und derzeit wegen Gefährdung des
Ermittlungszwecks nach § 147 Abs. 2 Satz 1 StPO Akteneinsicht nicht gewährt
werden, bitte ich um - gerne auch telefonische - Mitteilung der Umstände, aus
denen sich eine Gefährdung des Ermittlungszwecks nach Ansicht der
Staatsanwaltschaft ergeben soll. Im Übrigen verweise ich auf § 147 Abs. 3 StPO
und beantrage zunächst Einsicht in das Protokoll der Beschuldigtenvernehmung,
in die Protokolle über solche richterlichen Untersuchungshandlungen, bei denen ein
Verteidiger anwesend war bzw. einem Verteidiger die Anwesenheit hätte gestattet
werden müssen, sowie in Sachverständigengutachten. Ferner wird beantragt, diejenigen
Aktenbestandteile aus der Ermittlungsakte zu entfernen, aus denen sich eine
Gefährdung des Ermittlungszwecks ergeben soll, und mir den übrigen Akteninhalt einschränkungslos
zu Einsichtszwecken zur Verfügung zu stellen.