Amtsgericht M
(Anschrift)
In dem Ermittlungsverfahren
gegen B
wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung
Az. ...
habe ich mich gegenüber der Staatsanwaltschaft M mit Schreiben vom ... als Verteidiger legitimiert und auf Einsicht in die Ermittlungsakte angetragen. Den Akteneinsichtsantrag habe ich am ... und am ... wiederholt und am ... sowie am ... erfolglos unter Hinterlassung einer Rückrufbitte den telefonischen Kontakt zu dem bei der Staatsanwaltschaft zuständigen Dezernenten gesucht. Eine Antwort auf meine Einsichtsgesuche habe ich nicht erhalten, geschweige denn dass mir Akteneinsicht gewährt worden wäre.
Mein Mandant befürchtet nun, dass er ohne Gewährung von Akteneinsicht und ohne rechtliches Gehör (§ 163a Abs. 1 Satz 1 StPO) angeklagt worden ist. Ich bitte Sie daher um Nachprüfung, ob in Ihrem Haus ein Zwischen- oder gar Hauptverfahren gegen den Beschuldigten anhängig ist. Naturgemäß ist mir nur das staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen/gar kein Aktenzeichen bekannt. Sollte bereits Anklage erhoben worden sein, so bitte ich, dieses Schreiben als
Antrag auf richterliche Entscheidung
gem. § 147 Abs. 5 Satz 2 erste Variante StPO zu verstehen, ferner um Weiterleitung an den nach §§ 147 Abs. 5 Satz 2, 162 StPO zuständigen Richter und über diesen an die Staatsanwaltschaft.
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