Amtsgericht M
(Anschrift)
In dem Ermittlungsverfahren
gegen B
wegen des Verdachts der Brandstiftung
Az. ...
beantrage ich gegen die Versagung der Akteneinsicht durch die staatsanwaltschaftliche Verfügung
gerichtliche Entscheidung
und begründe diese wie folgt:
Die Staatsanwaltschaft hat meinen Akteneinsichtsantrag unter Bezugnahme auf eine Gefährdung des Untersuchungszwecks zurückgewiesen. Dabei hat die Staatsanwaltschaft verkannt, dass sich mein Mandant in Untersuchungshaft befindet und mir deshalb gem. § 147 Abs. 2 Satz 2 StPO zumindest Einsicht in die haftrelevanten Aktenteile hätte gewährt werden müssen; da die Staatsanwaltschaft die Gefährdung des Untersuchungszwecks nicht näher ausgeführt hat, beanspruche ich umfassende Akteneinsicht.
Testen Sie "Portal Strafprozessrecht" jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|