Auf Grund der Verweisung des §
In dem Bußgeldverfahren gegen pp.
wegen Verstoßes gegen die
wird auf die Beschwerde des Betroffenen der Beschluss des Amtsgerichts Ellwangen vom 23. August 2011
aufgehoben.
Dem Betroffenen wird gemäß §
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und insoweit entstandene notwendige Auslagen des Betroffenen werden der Staatskasse auferlegt.
I.
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