Beschwerde gegen Begutachtungsanordnung

 

 

 

Amtsgericht...

(Anschrift)

In der Strafsache

gegen  ...

wegen Verdachts des Mordes

Az.       ...

Beschwerde

Ich lege Beschwerde gegen die Begutachtungsanordnung des Landgerichts ... vom ... ein, verbunden mit dem Antrag, diese aufzuheben.

Begründung:

Die Beschwerde ist zulässig, da mit der Anordnung der Untersuchung im Landeskrankenhaus eine den Maßnahmen des § 305 Satz 2 StPO gleichzusetzende Anordnung getroffen worden ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.04.2000 - 1 Ws 263 - 264/00, StV 2001, 156).

Die Beschwerde ist auch begründet. Die Art der angedachten Exploration widerspricht dem in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 I GG verbürgten allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter eines Menschen (BVerfG, Beschl. v. 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10, NJW 2011, 1661). Der Beschuldigte hat seine Exploration gegenüber dem Sachverständigen abgelehnt, was er in einer Besprechung mit dem Unterzeichner auch noch einmal betont hat. Die vom Sachverständigen nunmehr skizzierte Dauerbeobachtung