Amtsgericht...
(Anschrift)
In der Strafsache
gegen ...
wegen Verdachts des Mordes
Az. ...
Beschwerde
Ich lege Beschwerde gegen die Begutachtungsanordnung des Landgerichts ... vom ... ein, verbunden mit dem Antrag, diese aufzuheben.
Begründung:
Die Beschwerde ist zulässig, da mit der Anordnung der Untersuchung im Landeskrankenhaus eine den Maßnahmen des § 305 Satz 2 StPO gleichzusetzende Anordnung getroffen worden ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.04.2000 - 1 Ws 263 - 264/00, StV 2001, 156).
Die
Beschwerde ist auch begründet. Die Art der angedachten Exploration widerspricht
dem in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 I GG verbürgten allgemeinen
Persönlichkeitsrecht. Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und
Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung
und den Charakter eines Menschen (BVerfG, Beschl. v. 01.12.2010 - 1 BvR
1572/10, NJW 2011,
Testen Sie "Portal Strafprozessrecht" jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|