Landgericht M
(Anschrift)
In dem Ermittlungsverfahren
gegen B
wegen des Verdachts der Vergewaltigung
Az. ...
lege ich gegen den Beschluss des Amtsgerichts vom ..., mit der der am ... gestellte Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die teilweise Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen und die Ablehnung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft bestätigt worden ist,
Beschwerde
ein, die ich wie folgt begründe:
Das Amtsgericht hat den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Akteneinsicht in die beigezogene Akte des Gesundheitsamts mit der Begründung abgelehnt, das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers gem. § 147 StPO umfasse nicht die Einsicht in Akten anderer Behörden, da diese regelmäßig darauf vertrauten und auch vertrauen dürften, dass ihre behördeninternen Vorgänge nicht Dritten zugänglich gemacht werden, denen sie selbst eine Einsicht in ihre Akten nicht gewähren wollen und müssen. Dementsprechend habe das Gesundheitsamt die Akten mit der Bitte um vertrauliche Behandlung und Nichtweitergabe an sonstige Personen außerhalb der Staatsanwaltschaft übersandt.
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