Bestellung eines Verteidigers im Wiederaufnahmeverfahren bei sofortiger Beschwerde mit ausländerrechtlichen Fragestellungen
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.12.2002 - Aktenzeichen 3 Ws 229/02
DRsp Nr. 2004/7403
Bestellung eines Verteidigers im Wiederaufnahmeverfahren bei sofortiger Beschwerde mit ausländerrechtlichen Fragestellungen
1. Die Vorschrift des § 364 aStPO ist auch auf die Verteidigerbestellung im Verfahren der sofortigen Beschwerde anzuwenden.2. Die Entscheidung über die Bestellung eines Verteidigers obliegt in diesen Fällen dem zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde berufenen Gericht; eine ablehnende Entscheidung ist mit der Beschwerde nach § 304 Abs. 1StPO anfechtbar.3. Bei tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeit der aufgeworfenen ausländerrechtlichen Fragestellung erscheint es ausgeschlossen, dass der Verurteilte ohne Mitwirkung eines Verteidigers in der Lage ist, sein Rechtsmittel sachgerecht zu begründen.