Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Anordnung des Vorsitzenden der 4. kleinen Strafkammer des Landgerichts Halle vom 11. Mai 2012,
durch die dem Angeklagten Rechtsanwalt Jan-Robert Funck aus Braunschweig als Pflichtverteidiger bestellt wurde,
wird als unbegründet verworfen.
Der Vorsitzende der 4. kleinen Strafkammer des Landgerichts Halle (4a
Dagegen hat sich die Staatsanwaltschaft Halle mit dem Rechtsmittel der Beschwerde gewandt, welchem der Vorsitzende am 21. Mai 2012 nicht abgeholfen und die Sache dem Oberlandesgericht Naumburg zur Entscheidung vorgelegt hat.
Der gemäß § 304 StPO zulässigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft bleibt der Erfolg versagt.
Testen Sie "Portal Strafprozessrecht" jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|