1. Das Landgericht hat den Angeklagten mit Urteil vom 6. März 1996 vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Im Anschluß an die Urteilsverkündung haben Angeklagter, Verteidiger und Staatsanwalt erklärt, daß auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet werde.
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