Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Diebstahls in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.
Der frühere Verteidiger des Angeklagten hat gegen das Urteil "namens und in Vollmacht des Angeklagten" Revision eingelegt, diese "auf das Strafmaß beschränkt" und die Verletzung materiellen Rechts ohne nähere Ausführungen gerügt. Der nunmehr von dem Angeklagten gewählte Verteidiger hat unbeschränkt Revision eingelegt und bezüglich der durch den früheren Verteidiger erklärten Rechtsmittelbeschränkung "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragt.
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