BGH - Urteil vom 05.05.1983 (2 StR 797/82) - DRsp Nr. 1996/21323
BGH, Urteil vom 05.05.1983 - Aktenzeichen 2 StR 797/82
DRsp Nr. 1996/21323
Ist dem Angeklagten und seinem Verteidiger die Möglichkeit der persönlichen Anwesenheit und der unmittelbaren mündlichen Befragung eines Zeugen aufgrund einer Sperrerklärung genommen, so ist ihnen zumindest die Möglichkeit einzuräumen, den Zeugen wenn auch nicht persönlich, so doch schriftlich zu befragen.