Das Schwurgericht hat jeden der drei Angeklagten wegen heimtückisch begangenen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Revision des Angeklagten L hat zum Teil Erfolg; die Revisionen der Angeklagten S und G sind unbegründet.
I. Das Tatopfer Be, ein aus dem Kosovo stammender Albaner, ist am 4. August 1993 morgens um 2.00 Uhr in einem Hinterhof an der Talstraße in Hamburg-St. Pauli mit vier Revolverschüssen, von denen jedenfalls der erste aus dem Hinterhalt abgegeben wurde, getötet worden.
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