BGH - Urteil vom 16.10.1985 (2 StR 563/84) - DRsp Nr. 1992/4113
BGH, Urteil vom 16.10.1985 - Aktenzeichen 2 StR 563/84
DRsp Nr. 1992/4113
c. Fortfall des Vereidigungszwangs beim Verletzten (Nr. 2) nur für Aussagen, die sich Ä im Falle der Verhandlung über mehrere Straftaten Ä gerade auf diejenige Tat beziehen, durch die der Zeuge verletzt worden ist.
»Die Revisionen rügen zu Recht, daß das LG die Zeugen Eheleute K aufgrund eines Strafkammer-Beschlusses in vollem Umfang unvereidigt gelassen und dabei den Rechtsbegriff des Verletzten in § 61 Nr. 2 StPO verkannt hat.
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