1. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten hat mit einer Verfahrensrüge teilweise Erfolg. Ihr liegt folgendes zugrunde:
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