Das Landgericht hat den Angeklagten B. wegen versuchter Erpressung, versuchten Raubes und schwerer räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und den Angeklagten C. wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt. Die Angeklagten rügen mit ihren Revisionen die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel des Angeklagten B. hat Erfolg, während die Revision des Angeklagten C. unbegründet ist.
I. Der von beiden Angeklagten erhobenen Verfahrensbeschwerde der Nichtgewährung des letzten Wortes liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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